AGB

Individuelle Ferienwohnungen in idyllischer Umgebung in Mecklenburg-Vorpommern

AGB der MV Immoservice GmbH für den Gutshof Groß-Behnkenhagen – Ferienwohnungen

  1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die Schriftform, Textform,  als auch kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Mieter verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit zu prüfen und den Vermieter über eventuelle Unrichtigkeiten unverzüglich zu informieren. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast sowie die ihn begleitenden Personen zustande.
  2. Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr freizumachen und ordnungsgemäß sowie vollständig (Einrichtung, Geschirr) zu übergeben.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen an Weitere, nicht über die Buchung bekannte Personen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Werden seitens des Gastes während seines Aufenthaltes weitere Personen in unseren Räumen untergebracht, ohne dass diese entsprechend vor Bezug der Ferienwohnung angemeldet worden sind, sind pro Person und Nacht 100,00 € Vertragsstrafe zu entrichten. Zudem kann eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste zur fristlosen Kündigung des gesamten Aufenthaltes unter Entrichtung des vollständigen in der Buchungsbestätigung vereinbarten Gesamtpreises führen.
  4. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er infolge Verschuldens nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Sachen des Mieters und seiner Begleitpersonen. Der Vermieter weist darauf hin, dass das Außengelände teilweise unübersichtlich ist und daher eine erhöhte Sorgfaltspflicht der Eltern für ihre Kinder besteht.
  5. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
  6. Stornierung der Mietvereinbarung Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können ist die Stornierung bei schriftlicher Absage in folgenden Zeiträumen kostenfrei (reduziert um evtl. Gebühren von Zahlungsdienstleistern / Kreditkartenunternehmen):
    • Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt
    • Bei kurzfristigeren Stornierungen oder Nichtanreise werden 100 % des Reisepreises fällig. Wir weisen darauf hin, dass der Mieter eine Reiserücktrittsversicherung bei einem Anbieter seiner Wahl abschließen kann, die je nach Konditionen für anfallende Kosten bei Stornierung etc. aufkommen kann.
  7. Wenn die Erfüllung dieses Vertrages nachweislich aufgrund von Umständen, die bei Vertragsschluss noch nicht vorhersehbar waren und ausschließlich auf höherer Gewalt oder anderer nicht in der Sphäre der Vertragsparteien liegender Umstände (Einschränkungen durch Corona-Regeln, Havarie, Brand) beruhen, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien entfallen. Beide Parteien haben einen Anspruch auf Erstattung der bereits erbrachten Leistungen.
  8. Der Gesamtpreis der Buchung ist 14 Tage vor Reiseantritt per Überweisung in voller Höhe zu zahlen; maßgeblich ist der Tag des Geldeinganges. Bei Buchungen, die bis zu 7 Werktage vor Anreise getätigt werden, erfolgt die Bezahlung in bar bei Anreise auf dem Gutshof.
  9. Unsere auf der Homepage oder auf online Portalen dargestellten Preise verstehen sich als Richtpreise und können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die garantierten Preise erhalten Sie bei Ihrer Reservierung. Die auf der Website veröffentlichen Preise sind die Mindestpreise, Aufschläge sind abhängig von der Verfügbarkeit, Saison und Personenanzahl. Wird ein Angebot an den Gast erstellt, ist der Vermieter 24 h (1 Tag) daran gebunden.
  10. Entstandene Schäden sind dem Vermieter  vor Ort oder per Email an info@gutshof-gross-behnkenhagen.de unverzüglich mitzuteilen. Der Gast haftet für alle Ihn begleitenden Personen, d.h. auch für deliktunfähige Kinder und Haustiere. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Ein Haftungsausschluss wird nicht vereinbart.
  11. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der DatenschutzgrundVO sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist. Bitte beachten Sie dazu unsere separate Datenschutzbestimmung.
  12. Die in jeder Ferienwohnung körperlich hinterlegte Hausordnung ist zwingend zu beachten. Alle Mieter der Ferienwohnungen sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert.
  13. Gerichtsstand ist Stralsund. Für den Fall, dass der Mieter seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, wird Stralsund als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
  14. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt
Stralsund, Januar 2022
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