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Und was ist mit Stornos?
Grundsätzlich gilt auch in diesem Jahr die Stornierungsfrist von 30 Tagen vor Anreise, danach ist 100% des Mietpreises fällig. Sollte es jedoch aufgrund behördlicher Anordnungen zu sogenannten Reisebeschränkungen kommen (z.B. wenn aufgrund eines zu hohen Inzidenzwertes des Landkreises in dem Sie leben eine Anreise nach Mecklenburg-Vorpommern untersagt wird oder ihr Landkreis eine Reise nach Mecklenburg-Vorpommern untersagt, weil dort die Inzidenz zu hoch ist), so ist auch eine kurzfristige Stornierung vor Anreise möglich. Eine Erstattung des Mietpreises erfolgt in der Regel am selben Werktag.
Für alle anderen Fälle (vor Allem auch angeordnete Quarantäne oder positive Testung des Gastes) gelten jedoch weiterhin die „normalen“ Stornierungsbedingungen. Hier empfehlen wir eindeutig in diesem Jahr zu Ihrer Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass wir noch nicht wissen, ob eine touristische Eröffnung der Ferienhausvermietung im Land Mecklenburg-Vorpommern oder der Bundesrepublik an gewisse Bedingungen oder Erfordernisse (wie z.B. einem negativen Corona-Test oder einen Impfnachweis) geknüpft sein wird. Wir haben auf derartige Entscheidungen keinen Einfluss oder gar ein Mitspracherecht, werden uns hier jedoch strikt nach den gesetzlichen Anforderungen richten.
